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   BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78   

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https://dejure.org/1978,1528
BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78 (https://dejure.org/1978,1528)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1978 - 4 StR 433/78 (https://dejure.org/1978,1528)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78 (https://dejure.org/1978,1528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milderung der Strafe bei möglicher Vermeidung der Zwangslage durch Gebrauchmachen vom Auskunftsverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 74, 157

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78
    Hierzu wird darauf hingewiesen, daß der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung die einzuziehenden Gegenstände soweit kennzeichnen muß, daß bei den Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGHSt 8, 205, 211/212; 9, 88, 89).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78
    Hierzu wird darauf hingewiesen, daß der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung die einzuziehenden Gegenstände soweit kennzeichnen muß, daß bei den Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGHSt 8, 205, 211/212; 9, 88, 89).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78

    Unterlassene genauere Feststellungen über den Zeitpunkt des Beginns der Tat bei

    Auszug aus BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78
    Sie muß dementsprechend geändert werden (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 -).
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 60/78

    Anforderungen an den Ausspruch über die Einziehung von Rauschgift

    Auszug aus BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78
    Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört dazu die Angabe der einzuziehenden Menge (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Februar 1978 - 4 StR 60/78 -).
  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage -

    Auszug aus BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Strafe jedoch auch dann nach § 157 StGB gemildert werden, wenn der Angeklagte seine Zwangslage als Zeuge durch Gebrauchmachen von seinem Auskunftsverweigerungsrecht hätte vermeiden können (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.04.1985 - 4 StR 31/85

    Unterhaltsprozess - Bestreiten des Geschlechtsverkehrs - Prozessbetrug -

    Der Anwendung des § 157 StGB steht nicht entgegen, daß die Angeklagte trotz Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt und trotz Belehrung über ihr Eidesverweigerungsrecht geschworen hat (BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 m. w. Nachw.; BGH, Beschluß vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78, bei Holtz MDR 1978, 986 f).
  • BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79

    Zeitliches Zusammenfallen der Tatbestände des Handelns mit Haschisch und mit

    Sollen Betäubungsmittel eingezogen werden, muß sich aus der Einziehungsanordnung ergeben, um was für Betäubungsmittel es sich handelt und auf welche Menge sich die Einziehungsanordnung erstreckt (BGH, Beschlüsse vom 1. August 1978 - 1 StR 257/78 - und vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78 -).
  • BGH, 01.07.1980 - 1 StR 304/80

    Bewertung der Gewinnerzielungsabsicht beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    In einem Fall, wie er Gegenstand des Verfahrens ist, ist die Angabe der Betäubungsmittelmenge erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - 4 StR 60/78 - und vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78).
  • BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78

    Fristgerechte Einreichung einer Revisionsbegründung - Unrechtsgehalt des Besitzes

    Hierzu gehört eine genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Betäubungsmittel und mithin die Angabe der von der Anordnung betroffenen Menge (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 1978 - 4 StR 60/78 - und vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78 - Schmidt, a.a.O. S. 8 m.w.Nachw.).
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